Reform des Zivilschutzes: 6 neue Erlassentwürfe vom Ministerrat gebilligt
"Der Zivilschutz wird zu einem spezialisierten Hilfsdienst innerhalb einer zivilen Sicherheit, die auf zwei einander ergänzenden Ebenen gegliedert ist: die Hilfeleistungszonen auf lokaler Ebene für dringende Aufträge und der Zivilschutz auf föderaler Ebene für spezialisierte und langfristige Aufträge. Ich möchte all jenen danken, die sich am Aufbau dieser neuen Organisation beteiligen. Gemeinsam setzen wir alles daran, dieses Ziel zu erreichen und den Mehrwert des Zivilschutzes in der Hilfeleistungskette zu nutzen", so Jérôme Glorie, Generaldirektor der zivilen Sicherheit.
Die drei ersten Entwürfe werden den Gewerkschaftsverhandlungen vorgelegt und dem Staatsrat zur Begutachtung zugeschickt:
- Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals des Zivilschutzes
- Besoldungsstatut des Einsatzpersonals des Zivilschutzes
- Verschiedene Maßnahmen in Bezug auf die Mitglieder des Einsatzpersonals des Zivilschutzes, die die Eingliederung in den neuen Zivilschutz und die Neuorientierung regeln
Die drei nachstehenden Entwürfe werden dem Ausschuss A für übersektorielle Verhandlung vorgelegt, da sie sowohl das Statut der Personalmitglieder des Zivilschutzes (Staatsbedienstete) als auch das Statut der Feuerwehr (Personal auf zonaler Ebene) betreffen, und dem Staatsrat zur Begutachtung zugeschickt:
- Mobilität des Einsatzpersonals des Zivilschutzes zu den Hilfeleistungszonen
- Mobilität der Personalmitglieder des Zivilschutzes zur Hilfeleistungszone 1 der Provinz Westflandern
- Mobilität der Personalmitglieder des Zivilschutzes zur Hilfeleistungszone Hainaut-Centre
Für allgemeine Fragen über die Reform können Sie sich über folgende Adresse an die General¬direktion Zivile Sicherheit wenden: reformepc@ibz.fgov.be .